Beratungsanspruch

Der Beratungsanspruch gerade mittelständischer Unternehmer beschränkt sich heutzutage nicht mehr auf die eigentliche, „klassische“ Steuerberatung. Vielmehr geht es darum, betriebswirtschaftliche Lösungen zu finden, die den unterschiedlichen Interessen des Unternehmers, des Fiskus, der Sozialversicherungsträger, der finanzierenden Banken und der Mitarbeiter gerecht werden.

Als Steuerberater sind uns die wirtschaftlichen Verhältnisse unserer Mandanten (oftmals über viele Jahre) bestens bekannt. Gerade zwischen den Beratungsfeldern Betriebswirtschaft einerseits und handelsrechtlicher Bilanzierung bzw. Steuerrecht andererseits können wir daher unser Wissen nutzen und bestehende Synergien zum Kostenvorteil des Mandanten ausschöpfen.

Unser Leistungsspektrum ist aber nicht grenzenlos: Dort, wo wir Ihren Beratungsbedarf nicht erfüllen können oder dürfen (z.B. Rechtsberatung oder Wirtschaftsprüfung), stellen wir gerne Kontakte zu entsprechenden Experten her. Unser Netzwerk umfasst Wirtschaftsprüfer, Fachanwälte für Steuerrecht und Arbeitsrecht, Notare, lokale Kreditinstitute, Immobilienmakler und Gutachter.

Um Kontakt mit uns aufzunehmen wenden Sie sich bitte an info@wielundpartner.de!
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